Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Benötigen Sie im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht juristischen Beistand? Ob es sich um Probleme bei Darlehensverträgen, im Zahlungsverkehr oder im Zusammenhang mit dem Vermögensanlagegesetz handelt – unsere Kanzlei hat sich auf Konflikte zwischen Kreditinstituten und deren Kunden spezialisiert: Unsere Kanzlei vertritt hier einerseits sowohl Endverbraucher und Unternehmen als auch andererseits Finanzdienstleister.

Unsere Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Darlehensvertrag

    • Abschluss, Beendigung und Abwicklung, Haftung der Bank bzw. des Vermittlers wegen Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten

  • Zahlungsverkehr

    • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft

  • Kreditsicherheiten

    • Sicherungsübereignung, Sicherheitsabtretung, Übersicherung, sittenwidrige Knebelung

  • Grundpfandrechte

    • Sicherungszweckerklärungen, Übernahme der persönlichen Haftung, Abtretung der Grundschuld, Verpflichtung der Bank zur Freigabe der Grundschuld

  • Bürgschaft

    • Aufklärungs- und Warnpflichten, Formerfordernisse, Sicherungszweckerklärung, sittenwidrige Überforderung des Bürgen, Besonderheiten etc.

  • Anlagerecht/Anlegerschutz

    • Rechte - Pflichten - Ansprüche - Risiken

  • Mithaft (Schuldbeitritt)

    • Abgrenzung zum Darlehensvertrag, Formvorschriften und Widerrufsmöglichkeiten, Aufklärungs- und Warnpflichten

  • Verwirkung, AGB-Pfandrecht der Banken, Verbraucherkredite etc.

  • Unterstützung bei Verhandlungen mit der Bank


Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Haben Sie ein Verbraucherdarlehen mit hohen Zinsen? Oder wollen Sie ein Darlehen ablösen, scheuen aber die teure Vorfälligkeitsentschädigung?

Zahlreiche Verbraucherdarlehen, die seit dem Jahr 2002 abgeschlossen wurden, können zum jetzigen Zeitpunkt noch widerrufen werden - selbst dann, wenn sie schon viele Jahre laufen.

Ihr Ansprechpartner
Frank Baas
Rechtsanwalt